Behindertengerechter Umbau (Wohnungsverbesserung / Eigenheimsanierung, WWFSG 1989)
Stadt Wien – MA 50 (Wohnbauförderung) / MA 25 (Technische Stadterneuerung), Infopoint Wohnungsverbesserung
Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss 75 % der anerkannten förderbaren Kosten, max. 11.250,00 Euro; anerkannt max. 15.000,00 Euro (brutto) pro Wohneinheit. Bei Treppenliften/Schrägaufzügen: 75 %, anerkannt werden Kosten von 3.000,00 Euro pro installiertem Laufmeter Führungsschiene, max. 11.250,00 Euro brutto pro Wohneinheit.
- Was gefördert wird
- Ausdrücklich Treppenlifte, Schrägaufzüge, Hebeanlagen, behindertengerechter Umbau von Sanitärräumen, Türverbreiterungen, Rampen, automatische Türöffner usw. in Wohnungen, Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern.
- Voraussetzungen
- Nachweis der Behinderung: Behindertenpass oder Pflegegeld ab Stufe 3; Hauptwohnsitz der behinderten Person in der Wohnung; Nutzfläche 22–150 m²; Mieter:innen (mit Zustimmung Vermieter/Wiener Wohnen), Eigentümer:innen, Pächter:innen; Ausführung nach ÖNORM B 1600 durch befugte Unternehmen; keine Einkommensgrenze genannt; Eigenleistungen/Materialkosten nicht förderbar.
- Antrag
- Beratung beim Infopoint Wohnungsverbesserung vor Antrag empfohlen; Antrag online (Wohnungsverbesserung bzw. Eigenheimsanierung), per E-Mail, Fax oder Post. Einreichung mit Kostenvoranschlag ODER nachträglich mit Rechnung (max. 6 Monate alt, auf Antragsteller:in ausgestellt). Bei Treppenlift zusätzlich: Fertigstellungsmeldung an Baupolizei mit Eingangsvermerk und positives Abnahmegutachten nach Wiener Aufzugsgesetz. Auszahlung nach Fertigstellung/Endabrechnung.
- Quelle
- offizielle Seite · Infoblatt Ausgabe März 2025; Amtshelfer-Seite (https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/wohnungsverbesserung/umbau.html) letzte Aktualisierung 28.8.2026; Abruf 21.10.2026