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treppenlift-kosten.at

Förderung für einen Treppenlift in Wien

Wien hat die am klarsten bezifferte Treppenlift-Förderung Österreichs: Die Stadt zahlt beim behindertengerechten Umbau 75 % der förderbaren Kosten, höchstens 11.250 Euro – Treppenlifte und Schrägaufzüge sind ausdrücklich genannt. Wer 60 Jahre oder älter ist, kann auch ohne Behindertenpass den altersgerechten Umbau mit 50 % (max. 7.500 Euro) fördern lassen. Für Lifte im Stiegenhaus von Mehrwohnungshäusern ist der wohnfonds_wien zuständig.

Bei Treppenliften erkennt die Stadt 3.000 Euro pro installiertem Laufmeter Führungsschiene an. Lassen Sie sich die Schienenlänge im Kostenvoranschlag ausweisen. Für die Endabrechnung braucht es außerdem die Fertigstellungsmeldung an die Baubehörde und einen positiven Abnahmebefund nach dem Wiener Aufzugsgesetz – das organisiert in der Regel der Fachbetrieb.

Förderprogramme in Wien

Betrag laut offizieller QuelleTreppenlift ausdrücklich genannt

Behindertengerechter Umbau (Wohnungsverbesserung / Eigenheimsanierung, WWFSG 1989)

Stadt Wien – MA 50 (Wohnbauförderung) / MA 25 (Technische Stadterneuerung), Infopoint Wohnungsverbesserung

Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss 75 % der anerkannten förderbaren Kosten, max. 11.250,00 Euro; anerkannt max. 15.000,00 Euro (brutto) pro Wohneinheit. Bei Treppenliften/Schrägaufzügen: 75 %, anerkannt werden Kosten von 3.000,00 Euro pro installiertem Laufmeter Führungsschiene, max. 11.250,00 Euro brutto pro Wohneinheit.

Was gefördert wird
Ausdrücklich Treppenlifte, Schrägaufzüge, Hebeanlagen, behindertengerechter Umbau von Sanitärräumen, Türverbreiterungen, Rampen, automatische Türöffner usw. in Wohnungen, Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern.
Voraussetzungen
Nachweis der Behinderung: Behindertenpass oder Pflegegeld ab Stufe 3; Hauptwohnsitz der behinderten Person in der Wohnung; Nutzfläche 22–150 m²; Mieter:innen (mit Zustimmung Vermieter/Wiener Wohnen), Eigentümer:innen, Pächter:innen; Ausführung nach ÖNORM B 1600 durch befugte Unternehmen; keine Einkommensgrenze genannt; Eigenleistungen/Materialkosten nicht förderbar.
Antrag
Beratung beim Infopoint Wohnungsverbesserung vor Antrag empfohlen; Antrag online (Wohnungsverbesserung bzw. Eigenheimsanierung), per E-Mail, Fax oder Post. Einreichung mit Kostenvoranschlag ODER nachträglich mit Rechnung (max. 6 Monate alt, auf Antragsteller:in ausgestellt). Bei Treppenlift zusätzlich: Fertigstellungsmeldung an Baupolizei mit Eingangsvermerk und positives Abnahmegutachten nach Wiener Aufzugsgesetz. Auszahlung nach Fertigstellung/Endabrechnung.
Quelle
offizielle Seite · Infoblatt Ausgabe März 2025; Amtshelfer-Seite (https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/wohnungsverbesserung/umbau.html) letzte Aktualisierung 28.8.2026; Abruf 21.10.2026
Betrag laut offizieller QuelleTreppenlift ausdrücklich genannt

Förderung für altersgerechten Umbau

Stadt Wien – MA 50 / MA 25, Infopoint Wohnungsverbesserung

Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss 50 % der anerkannten Kosten, max. 7.500,00 Euro; gefördert ab anerkannten Kosten von 3.000,00 Euro bis max. 15.000,00 Euro (brutto) pro Wohneinheit.

Was gefördert wird
Altersgerechte, barrierefreie Adaptierung; förderbar u. a. ausdrücklich Treppenlifte, Hebeanlagen, Sanitärumbau, Türverbreiterungen, Rampen, automatische Türöffner.
Voraussetzungen
Antragsteller:in mind. 60 Jahre; Hauptwohnsitz in Wien in der Wohnung; Einkommensgrenzen (Jahres-Nettohaushaltseinkommen): 1 Person 43.770 Euro, 2 Personen 65.230 Euro, 3 Personen 73.810 Euro, 4 Personen 82.400 Euro, je weitere Person +4.810 Euro; Nutzfläche 22–150 m²; Baubewilligung mind. 20 Jahre zurück (außer Kleingartenwohnhaus); verpflichtendes Beratungsgespräch beim Infopoint; kein Behinderungsnachweis nötig.
Antrag
Pflicht-Beratung im Infopoint (Termin), dann Antrag (online/E-Mail/Post) mit Lichtbildausweis, Beratungsnachweis, Einkommensnachweis, Zustimmung Vermieter bzw. Grundbuch; Rechnungen max. 6 Monate alt; bei Treppenlift Fertigstellungsmeldung Baupolizei + Abnahmegutachten. Auszahlung nach Endabnahme; kein Rechtsanspruch, nach Budget.
Quelle
offizielle Seite · Letzte Aktualisierung 28.8.2026 (laut Seite); Infoblatt https://www.wien.gv.at/pdf/ma25/altersgerechte-massnahmen.pdf Ausgabe Jänner 2026; Abruf 21.10.2026
Betrag laut offizieller QuelleTreppenlift ausdrücklich genannt

Wohnhaussanierung – Maßnahmen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen (Mehrwohnungshäuser ab 3 Wohneinheiten)

wohnfonds_wien (Fonds für Wohnbau und Stadterneuerung)

Einmaliger nicht rückzahlbarer Beitrag im Ausmaß von 75 % der nachgewiesenen angemessenen Kosten (Mehrkosten für über das normale Ausmaß hinausgehende Ausstattung).

Was gefördert wird
Ausdrücklich Treppenlifte, Rampen, elektrische Türöffner, taktile Leitsysteme u. ä. in Wohnhäusern (allgemeine Teile); Einzelwohnungen/Ein- und Zweifamilienhäuser laufen über MA 50.
Voraussetzungen
Dringendes Wohnbedürfnis einer im Haus mit Hauptwohnsitz wohnenden Person; Behindertenpass oder Pflegegeld mind. Stufe 3; Antragsteller:in ist Hauseigentümer:in/Hausverwaltung.
Antrag
Antrag VOR Durchführung beim wohnfonds_wien (Lenaugasse 10, 1082 Wien) mit Grundbuchsauszug (≤3 Monate), Mietzinsliste/Topographie, Vollmachten, Behindertenpass/Pflegegeldnachweis, Meldeauskunft, Bestandsplänen, Sanierungskonzept mit Grobkostenschätzung; Expressverfahren möglich; kostenlose Beratung über Hauskunft.
Kombinierbar
Laut wohnfonds 'mit allen anderen Förderungen kombinierbar' (z. B. Personenaufzug-Förderung, Sockelsanierung).
Quelle
offizielle Seite · Finanzierungsarten-PDF Stand 10/2026 (https://www.wohnfonds.wien.at/downloads/san/finanzierungsarten.pdf); Abruf 21.10.2026
Betrag laut offizieller QuelleTreppenlift nicht ausdrücklich genannt

Wohnhaussanierung – Personenaufzug (Einbau/Zubau, Einzelverbesserung)

wohnfonds_wien

Einmaliger nicht rückzahlbarer Beitrag 30.000 Euro für drei allgemein zugängliche Stationen, zzgl. 7.000 Euro je weiterer Station, max. 35 % der Kosten der förderbaren Sanierungsmaßnahmen; nur Stationen in Bestandsgeschoßen.

Was gefördert wird
Einbau oder Zubau von Personenaufzügen (Homelift nur, wenn mind. 3 allgemein zugängliche Einstiegsstellen) in Mehrwohnungshäusern; nicht für Treppenlifte in Einzelwohnungen.
Voraussetzungen
Ordnungsgemäßer Erhaltungszustand; mind. 3 allgemein zugängliche Einstiegsstellen; Ertragsprüfung (entfällt, wenn Aufzug Menschen mit besonderen Bedürfnissen dient – ärztliches Attest).
Antrag
Antrag VOR Durchführung beim wohnfonds_wien; Grundbuchsauszug, Mietzinsliste, Bestandspläne, Sanierungskonzept.
Kombinierbar
Mit Maßnahmen zur Erhöhung des Wohnkomforts und für Menschen mit besonderen Bedürfnissen.
Quelle
offizielle Seite · Finanzierungsarten-PDF Stand 10/2026; Abruf 21.10.2026
Angaben unvollständigTreppenlift nicht ausdrücklich genannt

Hilfsmittel gem. Wiener Chancengleichheitsgesetz und Hilfsmittelberatung

Fonds Soziales Wien (FSW)

Betrag nicht veröffentlicht – bei der Förderstelle erfragen.

Was gefördert wird
Hilfsmittel wie Hörgeräte, Therapiegeräte, Rollstühle, E-Rollstühle/E-Mobile, Kommunikationshilfen, Spezialmobiliar. Treppenlift/Wohnraumadaptierung NICHT genannt – baulicher Umbau läuft in Wien über MA 50.
Voraussetzungen
Hauptwohnsitz Wien; österr. Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung; Behinderung gemäß Wiener Chancengleichheitsgesetz; Bedarfserhebung durch FSW.
Antrag
Über FSW-Kund:innenservice (01/24 5 24) bzw. Beratungszentren; Antrag beim FSW.
Quelle
offizielle Seite · Kein Datum auf der Seite; Abruf 21.10.2026

Zusätzlich: Bund und Steuer

  • Unterstützungsfonds des Sozialministeriumservice: bis 6.000 Euro, ab 50 % Grad der Behinderung, einkommensabhängig, Antrag vor dem Kauf.
  • Steuer: ab 25 % Grad der Behinderung oder bei Pflegegeldbezug als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt absetzbar – für die Restkosten nach Förderung.
  • Nach Arbeitsunfall: AUVA – Treppenlifte sind ausdrücklich genannt.

Bundesprogramme im Detail

Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten

  • Kostenvoranschlag bzw. Rechnung eines befugten Unternehmens (Schienenlänge ausweisen lassen)
  • Behindertenpass oder Pflegegeldbescheid
  • Meldezettel
  • Grundbuchauszug bzw. Zustimmung der Vermieterin/des Vermieters
  • bei Einkommensgrenzen: Einkommensnachweise

Häufige Fragen

Beim behindertengerechten Umbau 75 % der förderbaren Kosten, höchstens 11.250 Euro. Ab 60 Jahren ohne Behindertenpass gibt es für altersgerechten Umbau 50 %, höchstens 7.500 Euro, mit Einkommensgrenze.

Ja. Die Stadt Wien akzeptiert beim behindertengerechten Umbau auch einen Antrag mit Rechnung – die Rechnung darf beim Antrag höchstens sechs Monate alt sein. Eine Beratung im Infopoint vorher ist trotzdem sinnvoll.

Bei Mehrwohnungshäusern ab drei Wohneinheiten der wohnfonds_wien – Antrag stellt die Hauseigentümerin bzw. Hausverwaltung vor Baubeginn. Gefördert werden 75 % der angemessenen Mehrkosten.

Nein, der FSW fördert Hilfsmittel wie Rollstühle; bauliche Umbauten wie einen Treppenlift fördert in Wien die Wohnbauförderung (MA 50 / MA 25).