Zum Hauptinhalt springen

treppenlift-kosten.at

Förderung für einen Treppenlift in Oberösterreich

Oberösterreich fördert den Treppenlift über die Wohnraumadaptierung bei erhöhtem Pflegebedarf – Voraussetzung ist ein Pflegegeldbescheid ab Stufe 1 bei einer Person im Haushalt. Die Förderung ist überschaubar (höchstens 2.250 Euro Bauzuschuss), hat aber einen Vorteil: Sie wird erst nach dem Einbau mit den bezahlten Rechnungen beantragt.

Im Haus (bis drei Wohnungen) wählen Sie einmalig zwischen 15 % Bauzuschuss und 25 % Zuschuss zu einem Darlehen über 15 Jahre – förderbar sind Kosten bis 15.000 Euro. Die Wahl ist endgültig. Die veröffentlichten Beträge stammen aus der Broschüre 2024; prüfen Sie vor dem Antrag die aktuelle Fassung beim Land.

Förderprogramme in Oberösterreich

Betrag laut offizieller QuelleTreppenlift ausdrücklich genannt

Wohnraumadaptierung bei erhöhtem Pflegebedarf in Häusern bis zu 3 Wohnungen

Amt der Oö. Landesregierung – Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung

Wahlweise: (a) Zuschuss zu einem Darlehen von 25 % der förderbaren Kosten, halbjährlich in den ersten 15 Jahren, oder (b) einmaliger Bauzuschuss 15 % der förderbaren Kosten. Förderbare Kosten max. 15.000 Euro je Wohneinheit (Bauzuschuss damit max. 2.250 Euro). Wahl endgültig.

Was gefördert wird
Baukosten im Innenbereich, die aufgrund von Behinderung oder Krankheit erforderlich sind; Treppenlift im Musterbeispiel des Antragsformulars (Anhang 2) genannt, in der Broschüre nicht ausdrücklich.
Voraussetzungen
Pflegebedarf ab Pflegestufe 1 (Bescheid) bei einer im Haushalt lebenden Person; Antragsteller volljährig und grundbücherlicher Eigentümer; Hauptwohnsitz; Haushaltseinkommen (Vorjahr): 1 Person 50.000 Euro, 2 Personen 85.000 Euro, +7.500 Euro je weiterer Person ohne Einkommen (+8.500 Euro bei erhöhter Familienbeihilfe); Überschreitung um bis 10/20/30 % kürzt Förderung um 25/50/75 %; Pflegegeld zählt nicht als Einkommen; Ausführung durch befugte Unternehmen.
Antrag
Antrag NACH Abschluss der Maßnahmen mit bezahlten Rechnungen (max. 2 Jahre alt) – Formular SGD-Wo/E-50; Unterlagen: Grundbuchsauszug, Pflegestufenbescheid, Rechnungen/Zahlungsbelege, Einkommensnachweise, Meldezettel. Einreichung an wo.post@ooe.gv.at bzw. Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, Tel. (+43 732) 77 20-14143.
Kombinierbar
Andere öffentliche Förderungen und Versicherungsleistungen werden von den förderbaren Kosten abgezogen; Förderzuschläge nicht kombinierbar.
Quelle
offizielle Seite · Broschüre 9. Auflage September 2024; Formular SGD-Wo/E-50 Stand März 2024 (https://land-oberoesterreich.gv.at/Mediendateien/Formulare/Formulare%20Bauen%20und%20Wohnen/SGD_Wo_E50_Wohnraumadaptierung_Pflegebedarf.pdf); Abruf 21.10.2026
Betrag laut offizieller QuelleTreppenlift ausdrücklich genannt

Wohnraumadaptierung aufgrund erhöhten Pflegeaufwands in Miet- und Eigentumswohnungen

Amt der Oö. Landesregierung – Abteilung Wohnbauförderung

Bauzuschuss 15 % der förderbaren Kosten, 'maximal jedoch 2.250 Euro pro Wohnung'; nach Höchstbetrag neue Förderung erst nach 20 Jahren.

Was gefördert wird
Pflegebedingte Adaptierungen (Baukosten, keine Einrichtung) in Miet- und Eigentumswohnungen; Treppenlift nicht ausdrücklich genannt.
Voraussetzungen
Pflegestufe mind. 1 (Bescheid); Eigentümer:innen oder Mieter:innen mit Hauptwohnsitz, volljährig; Einkommensobergrenzen laut Glossar (im Formular E-51 Stand Mai 2022: 39.000/65.000 Euro – vermutlich veraltet); Rechnungen max. 2 Jahre, befugte Unternehmen oder Materialrechnungen ≥1.000 Euro; 5 Jahre Hauptwohnsitz-Bindung.
Antrag
Nachträglich mit Formular SGD-Wo/E-51 an die Abteilung Wohnbauförderung (wo.post@ooe.gv.at).
Kombinierbar
Andere öffentliche Förderungen/Versicherungsleistungen werden abgezogen und sind zu melden.
Quelle
offizielle Seite · Kein Datum auf der Seite; Abruf 21.10.2026
Angaben unvollständigTreppenlift nicht ausdrücklich genannt

Besondere soziale Dienste: Zuschüsse zur beeinträchtigungsgerechten Ausstattung von Wohnräumen oder Außenanlagen (§ 17 Abs. 2 Z 2 Oö. ChG)

Land Oberösterreich (Sozialabteilung) nach Oö. Chancengleichheitsgesetz

Betrag nicht veröffentlicht – bei der Förderstelle erfragen.

Was gefördert wird
Gesetzlich: 'Zuschüsse zur beeinträchtigungsgerechten Ausstattung von Wohnräumen oder Außenanlagen' sowie 'Zuschuss zur Versorgung mit Hilfsmitteln'; Treppenlift nicht wörtlich genannt.
Voraussetzungen
Menschen mit Beeinträchtigungen nach Oö. ChG; nach Maßgabe der Chancengleichheitsprogramme; subsidiär ('soweit dafür nicht Kostenträger auf Grund anderer gesetzlicher Grundlagen zuständig sind'); kein Rechtsanspruch auf bestimmte Maßnahme.
Antrag
Bei der Förderstelle erfragen.
Kombinierbar
Subsidiär.
Quelle
offizielle Seite · RIS Fassung 21.10.2026; Abruf 21.10.2026

Zusätzlich: Bund und Steuer

  • Unterstützungsfonds des Sozialministeriumservice: bis 6.000 Euro, ab 50 % Grad der Behinderung, einkommensabhängig, Antrag vor dem Kauf.
  • Steuer: ab 25 % Grad der Behinderung oder bei Pflegegeldbezug als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt absetzbar – für die Restkosten nach Förderung.
  • Nach Arbeitsunfall: AUVA – Treppenlifte sind ausdrücklich genannt.

Bundesprogramme im Detail

Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten

  • Kostenvoranschlag bzw. Rechnung eines befugten Unternehmens (Schienenlänge ausweisen lassen)
  • Behindertenpass oder Pflegegeldbescheid
  • Meldezettel
  • Grundbuchauszug bzw. Zustimmung der Vermieterin/des Vermieters
  • bei Einkommensgrenzen: Einkommensnachweise

Häufige Fragen

Im Eigenheim wahlweise 15 % Bauzuschuss (bei förderbaren Kosten bis 15.000 Euro also höchstens 2.250 Euro) oder 25 % Zuschuss zu einem Darlehen über 15 Jahre; in Miet- und Eigentumswohnungen 15 %, höchstens 2.250 Euro.

Pflegegeld ab Stufe 1 bei einer Person im Haushalt, Hauptwohnsitz und Einkommensgrenzen (laut Broschüre 2024 für Häuser 50.000 Euro für eine Person, 85.000 Euro für zwei Personen).

Nach Abschluss der Arbeiten mit den bezahlten Rechnungen; die Rechnungen dürfen höchstens zwei Jahre alt sein.

Das Oö. Chancengleichheitsgesetz sieht Zuschüsse für beeinträchtigungsgerechte Wohnräume vor; Beträge sind nicht veröffentlicht. Dazu kommen Bund und Steuer.