Wohnhaussanierung: Alten- oder Behindertenmaßnahme
Amt der Tiroler Landesregierung – Wohnbauförderung
Einmalzuschuss 25 % der förderbaren Kosten ODER Annuitätenzuschuss 35 % (der Anfangsbelastung eines Bankkredits, max. 12 Jahre). Förderbare Kosten bei Eigentümern max. 1.100 Euro/m² förderbarer Nutzfläche (95 m² für 1–2 Personen, 105 m² für 3, 120 m² ab 4 Personen); bei Mietern max. 34.000 Euro.
- Was gefördert wird
- Maßnahmen für besondere Wohnbedürfnisse behinderter oder alter Menschen in bestehenden Wohnhäusern/Heimen, z. B. Grundrissänderungen, behindertengerechte Bäder, Haltegriffe, Türverbreiterung, Rampen; Richtlinie nennt als Beispiel 'Lifteinbau'. Treppenlift auf der Seite nicht wörtlich.
- Voraussetzungen
- Nachweis des Bedarfs (Attest, Behindertenausweis; Beispiel Pflegestufe 4); Hauptwohnsitz; unabhängig vom Gebäudealter; laut Richtlinie einkommensunabhängig für Ansuchen bis 31.12.2027; Einrichtungsgegenstände nicht förderbar.
- Antrag
- Einmalzuschuss: Ansuchen mit Rechnungen und Zahlungsbelegen spätestens 18 Monate nach Vollendung/Rechnungslegung; Annuitätenzuschuss: auch vorab mit Angeboten möglich.
- Quelle
- offizielle Seite · Seite zuletzt aktualisiert 31.01.2025; Richtlinie Ausgabe 01.09.2024 (https://tirol.gv.at/fileadmin/themen/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/downloads_2019/ws-richtlinie_01-09-2024.pdf); Abruf 21.10.2026