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treppenlift-kosten.at

Förderung für einen Treppenlift in Österreich

In Österreich gibt es keinen einheitlichen Zuschuss für Treppenlifte – und auch nicht den Pflegekassen-Zuschuss, mit dem deutsche Portale werben. Geld gibt es trotzdem, aus drei Töpfen:

  1. vom Bundesland – meist über die Wohnbauförderung (Sanierung, barrierefreier oder altersgerechter Umbau), teils zusätzlich über das Sozial- bzw. Behindertenrecht des Landes,
  2. vom Bund – über den Unterstützungsfonds des Sozialministeriumservice, bei Arbeitsunfällen über die AUVA,
  3. über die Steuer – als außergewöhnliche Belastung, ab einem Grad der Behinderung von 25 % sogar ohne Selbstbehalt.

Welche Stelle zahlt, hängt vor allem von Ihrem Bundesland, einem Behindertenpass bzw. der Pflegegeldstufe und teils vom Einkommen ab. Wählen Sie Ihr Bundesland:

Stand: 21.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die Richtlinien der jeweiligen Förderstelle. Wir verlinken bei jedem Programm die offizielle Quelle.

Förderungen der Bundesländer im Überblick

Bundesland Wichtigste Förderung Höhe (laut offizieller Quelle) Antrag
Wien Behindertengerechter Umbau (Wohnungsverbesserung) 75 % der förderbaren Kosten, max. 11.250 € auch nachträglich (Rechnung max. 6 Monate alt)
Wien Altersgerechter Umbau (ab 60 Jahren) 50 %, max. 7.500 € Beratung im Infopoint Pflicht
Niederösterreich Eigenheimsanierung – Maßnahmen für Menschen mit Behinderung Annuitätenzuschuss 4 % p. a. über 10 Jahre Frist laut Quellen widersprüchlich – vor Baubeginn klären
Oberösterreich Wohnraumadaptierung bei Pflegebedarf (Häuser bis 3 Wohnungen) 15 % Bauzuschuss (max. 2.250 €) oder 25 % Darlehenszuschuss nach Abschluss mit Rechnungen
Salzburg Bedarfsorientierte behindertengerechte Ausstattung 25 %, max. 10.000 € je Maßnahme Registrierung vor Auftragsvergabe
Tirol Pflegebedingter Zuschuss – Wohnraumanpassung förderbare Kosten bis 17.000 € (Etagenlift), Fördersatz einkommensabhängig bis 12 Monate nachträglich
Vorarlberg Behindertengerechte Adaptierung 40 % Zuschuss (max. 7.500 €) oder Kredit 80 % (max. 30.000 €) Richtlinie gilt für Anträge bis 31.12.2026
Kärnten Richtlinie 6, Abschnitt C – barrierefreies Wohnen Betrag nicht veröffentlicht abrufbar bei Abteilung Wohnbau anfragen
Steiermark Barrierefreies und altengerechtes Wohnen 30 % von max. 30.000 € (ab Pflegestufe 4 bzw. 80 % EM: max. 50.000 €) nach Durchführung, binnen 2 Jahren
Burgenland Zuschuss zur behindertengerechten Ausstattung (Chancengleichheit) max. 6.000 € jährlich, abzüglich einkommensabhängigem Beitrag beim Land

Details, Voraussetzungen und Ansprechstellen auf der jeweiligen Bundesland-Seite.

Förderungen des Bundes

Unterstützungsfonds des Sozialministeriumservice

Für Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % in einer finanziellen Notlage. Gefördert werden behinderungsbedingte Vorhaben wie die Adaptierung der Wohnung; höchstens 6.000 Euro je Vorhaben, ohne Rechtsanspruch, mit Einkommensgrenze (2026 für Alleinlebende 2.616,78 Euro netto im Monat). Antrag vor dem Kauf bei der Landesstelle des Sozialministeriumservice. Das SMS prüft zuerst, ob andere Stellen (Land, PVA, AUVA) zahlen – der Fonds ist oft die Restfinanzierung.

AUVA nach Arbeits- oder Wegunfall

Ist die Gehbehinderung Folge eines anerkannten Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, ist die AUVA zuständig. Sie nennt Treppenlifte ausdrücklich unter den Aufstiegshilfen, für die es Zuschüsse oder Darlehen geben kann (Einzelfallprüfung, kein fixer Betrag veröffentlicht).

Pensionsversicherung

Die PVA vergibt im Rahmen der sozialen Rehabilitation zinsfreie Darlehen zur Adaptierung von Wohnräumen (Obergrenze nicht veröffentlicht). Antrag vorab an die PV-Landesstelle.

Treppenlift von der Steuer absetzen

  • Ab 25 % Grad der Behinderung (Behindertenpass oder Bescheid) oder bei Pflegegeldbezug: Hilfsmittel sind als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt absetzbar – zusätzlich zum pauschalen Freibetrag. Das Bundesfinanzgericht hat einen Treppenlift in diesem Sinn anerkannt (BFG RV/2100665/2020).
  • Ohne anerkannte Behinderung: Absetzbar ist höchstens der Teil über dem einkommensabhängigen Selbstbehalt (6–12 % des Einkommens); ob ein Treppenlift als Krankheitskosten anerkannt wird, entscheidet das Finanzamt im Einzelfall.
  • Abgesetzt wird nur, was Sie selbst tragen – Zuschüsse werden abgezogen.
  • Wann: in der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung für das Jahr der Zahlung. Rechnungen aufheben.
  • Zahlen Kinder den Lift für ihre Eltern, kann die Absetzbarkeit fraglich sein – vorher steuerlich beraten lassen.

Die wichtigste Regel: Antrag vor oder nach dem Kauf?

Vor der Auftragsvergabe beantragen/registrieren Nach dem Einbau mit Rechnung einreichen
Sozialministeriumservice (Unterstützungsfonds) · Salzburg (Wohnbauförderung: Registrierung) · Salzburg (Unterstützungsstelle) · wohnfonds_wien (Mehrwohnungshäuser) · PVA-Darlehen Oberösterreich · Steiermark (Wohnbau) · Wien (Wohnungsverbesserung: auch nachträglich möglich) · Tirol (bis 12 bzw. 18 Monate) · Steuer

Im Zweifel: erst klären, dann bestellen. Bitten Sie den Fachbetrieb um einen schriftlichen Kostenvoranschlag, der Lift, Montage und Schienenlänge getrennt ausweist – manche Förderstellen rechnen nach Laufmetern (z. B. Wien).

Welche Unterlagen Sie fast immer brauchen

  • Kostenvoranschlag bzw. Rechnung eines befugten Unternehmens
  • Nachweis der Behinderung oder Pflegebedürftigkeit (Behindertenpass, Pflegegeldbescheid)
  • Meldezettel (Hauptwohnsitz)
  • Grundbuchauszug oder Zustimmung der Vermieterin/des Vermieters bzw. der Eigentümer
  • Einkommensnachweise, wenn eine Einkommensgrenze gilt

Programme des Bundes im Detail

Betrag laut offizieller QuelleTreppenlift ausdrücklich genannt

Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen (§§ 22–24 BBG)

Sozialministeriumservice (SMS) / BMASGPK

Maximale Höhe für Förderungen aus dem Unterstützungsfonds: 6.000 Euro; pro Vorhaben nur eine Förderung; kein Rechtsanspruch.

Was gefördert wird
Konkrete behinderungsbedingte Vorhaben, z. B. 'behindertengerechte Wohnungsadaptierung für Personen im Rollstuhl', PKW-Adaptierung, Assistenzhund. Treppenlift nicht ausdrücklich genannt, fällt aber unter Wohnungsadaptierung (Einzelfallprüfung).
Voraussetzungen
Grad der Behinderung mind. 50 %; Wohnsitz/ständiger Aufenthalt in Österreich; monatliches Nettoeinkommen unter Einkommensgrenze (2026 z. B. alleinlebend max. 2.616,78 Euro); soziale Notlage; Aufwendungen der täglichen Lebensführung (z. B. Wartungskosten) nicht förderbar; SMS prüft vorrangige andere Kostenträger.
Antrag
Antrag direkt beim Sozialministeriumservice (Landesstelle) oder bei einem Träger der Rehabilitation – VOR Durchführung des Vorhabens. Unterlagen: amtlicher Nachweis der Behinderung (Behindertenpass, Pflegegeldbescheid, Bescheid erhöhte Familienbeihilfe) oder ärztliche Atteste, Einkommensnachweis, Kostenvoranschläge befugter Fachleute.
Kombinierbar
Ja, nachrangig: SMS prüft, ob und in welcher Höhe andere Kostenträger (Länder, PVA, AUVA) beitragen; typischerweise Restfinanzierung neben Landesförderungen.
Quelle
offizielle Seite · Letzte Aktualisierung 11.03.2026 (laut Seite); Abruf 21.10.2026
Betrag laut offizieller QuelleTreppenlift nicht ausdrücklich genannt

Außergewöhnliche Belastung bei Behinderung – Hilfsmittel ohne Selbstbehalt (§ 35 EStG / § 34 Abs. 6 EStG)

Bundesministerium für Finanzen / Finanzamt Österreich

Tatsächliche Kosten in nachgewiesenem Ausmaß, 'zusätzlich und ohne Kürzung durch den Selbstbehalt' (Steuerersparnis = Kosten × persönlicher Grenzsteuersatz). Kostenersätze/Förderungen sind abzuziehen.

Was gefördert wird
Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel, laut BMF z. B. 'Rollstuhl, rollstuhlgerechte Adaptierung der Wohnung, Hörgerät oder Blindenhilfsmittel'. Treppenlift auf der BMF-Seite nicht wörtlich genannt; das Bundesfinanzgericht (RV/2100665/2020) bestätigt, dass Aufwendungen für einen Treppenlift wegen eingeschränkter Verwendbarkeit außergewöhnliche Belastungen sein können.
Voraussetzungen
Grad der Behinderung mind. 25 % (Nachweis: Behindertenpass oder Bescheid SMS; bei Pflegegeldbezug gilt laut BMF mind. 25 % als gegeben); Kosten müssen behinderungsbedingt und zwangsläufig sein. Auch bei ganzjährigem Pflegegeldbezug absetzbar (nur der Pauschalbetrag entfällt). Kosten für (Ehe-)Partner absetzbar, wenn Alleinverdienerabsetzbetrag oder Partnereinkünfte 2026 max. 7.411 Euro.
Antrag
Im Nachhinein in der Arbeitnehmerveranlagung/Einkommensteuererklärung (FinanzOnline) für das Jahr der Zahlung; Rechnungen/Zahlungsbelege aufbewahren; Nachweis der Behinderung auf Verlangen des Finanzamts.
Kombinierbar
Ja, mit allen Förderungen – aber nur der selbst getragene Restbetrag (nach Abzug von Zuschüssen) ist absetzbar. Zusätzlich zum Pauschalbetrag nach GdB möglich.
Quelle
offizielle Seite · Letzte Aktualisierung 1. Jänner 2026 (laut Seite); Abruf 21.10.2026
Betrag laut offizieller QuelleTreppenlift nicht ausdrücklich genannt

Pauschaler Freibetrag nach Grad der Behinderung (§ 35 EStG)

Bundesministerium für Finanzen / Finanzamt Österreich

Jahresfreibetrag: 25–34 %: 124 Euro; 35–44 %: 164 Euro; 45–54 %: 401 Euro; 55–64 %: 486 Euro; 65–74 %: 599 Euro; 75–84 %: 718 Euro; 85–94 %: 837 Euro; ab 95 %: 1.198 Euro. Zusätzlich Kfz-Freibetrag 190 Euro/Monat bzw. Taxikosten bis 153 Euro/Monat bei Unzumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel.

Was gefördert wird
Kein Treppenlift-spezifischer Zuschuss, sondern pauschaler Jahresfreibetrag für behinderungsbedingte Mehraufwendungen; Hilfsmittelkosten (z. B. Treppenlift) können zusätzlich geltend gemacht werden.
Voraussetzungen
GdB mind. 25 % (amtliche Bescheinigung/Behindertenpass); Pauschalbetrag steht bei ganzjährigem Pflegegeldbezug NICHT zu. Statt Pauschale können tatsächliche Kosten geltend gemacht werden.
Antrag
Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt; Pensionist:innen auch direkt bei der pensionsauszahlenden Stelle (amtliche Bescheinigung); Formular E 30 für Partner-Freibeträge bei pensionsauszahlender Stelle. Daten des Behindertenpasses können mit Zustimmung elektronisch übermittelt werden.
Kombinierbar
Mit Hilfsmittel-Abzug (Treppenlift) und Heilbehandlungskosten ohne Selbstbehalt.
Quelle
offizielle Seite · Letzte Aktualisierung 1. Jänner 2026 (laut Seite); Abruf 21.10.2026
Angaben unvollständigTreppenlift nicht ausdrücklich genannt

Außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt (Krankheitskosten, § 34 EStG) – ohne anerkannte Behinderung

Bundesministerium für Finanzen / Finanzamt Österreich

Absetzbar nur der Teil über dem Selbstbehalt: Einkommen bis 7.300 Euro: 6 %; über 7.300 Euro: 8 %; über 14.600 Euro: 10 %; über 36.400 Euro: 12 % des Einkommens; minus je 1 Prozentpunkt bei Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag und je Kind.

Was gefördert wird
Krankheitskosten inkl. 'Aufwendungen für Heilbehelfe (Gehbehelfe, Hörgeräte usw.)'. Ob ein Treppenlift ohne GdB 25 % als Krankheitskosten anerkannt wird, steht nicht auf der BMF-Seite (Einzelfall, Zwangsläufigkeit/ärztliche Notwendigkeit).
Voraussetzungen
Außergewöhnlich, zwangsläufig, Überschreitung des Selbstbehalts; Kostenersätze (SV, Förderungen) abzuziehen. Bei GdB ab 25 % bzw. Pflegegeldbezug entfällt der Selbstbehalt (siehe Eintrag 'ohne Selbstbehalt').
Antrag
Arbeitnehmerveranlagung/Einkommensteuererklärung nach Ablauf des Jahres; Selbstbehalt errechnet das Finanzamt.
Kombinierbar
Mit Förderungen (nur Restbetrag).
Quelle
offizielle Seite · Letzte Aktualisierung 1. Jänner 2026 (laut Seite); Abruf 21.10.2026
Angaben unvollständigTreppenlift ausdrücklich genannt

Soziale Rehabilitation – zinsfreies Darlehen zur Adaptierung von Wohnräumen

Pensionsversicherungsanstalt (PVA)

Betrag nicht veröffentlicht – bei der Förderstelle erfragen.

Was gefördert wird
Zinsfreie Darlehen zur Adaptierung von Wohnräumen, z. B. 'Umbauten in Bad, WC, Küche oder für die Errichtung von Rampen'. Treppenlift nicht ausdrücklich genannt.
Voraussetzungen
Körperliche Einschränkung/Behinderung (Ausmaß richtet sich nach Schweregrad); PV-Versicherte/Pensionist:innen; Nettoeinkommen unter bestimmtem Grenzwert (nicht beziffert); Bürgschaftserklärung oder Bankgarantie.
Antrag
Grundsätzlich VORAB formlos schriftlich an die zuständige PV-Landesstelle (auch über AMS oder SMS einreichbar oder bei Reha-Berater:innen); ärztliche Befunde beilegen; PV kann Begutachtung anordnen.
Quelle
offizielle Seite · Stand 05. Oktober 2026 (laut Seite); Abruf 21.10.2026
Angaben unvollständigTreppenlift nicht ausdrücklich genannt

Unterstützungsfonds der Pensionsversicherung (einmalige Leistung in Notlagen)

Pensionsversicherung (PVA)

Betrag nicht veröffentlicht – bei der Förderstelle erfragen.

Was gefördert wird
Einmalige finanzielle Unterstützung bei unverschuldeter Notlage durch ein unvorhersehbares Ereignis; kein spezifischer Treppenlift-Zuschuss. (Laut UFS-Entscheidung RV/0201-G/09 wurde in einem Fall bei der PVA erfolglos um einen Treppenlift-Zuschuss angesucht.)
Voraussetzungen
Versicherte oder Pensionist:innen der PV; unvorhersehbares Ereignis, unverschuldete Notlage.
Antrag
Antragsformular (online/PDF) oder formlos mit Angabe des Grundes und Nachweisen bei der PV.
Quelle
offizielle Seite · Stand 01. Juni 2026 (laut Seite); Abruf 21.10.2026
Angaben unvollständigTreppenlift ausdrücklich genannt

Soziale Rehabilitation nach Arbeitsunfall/Berufskrankheit – Zuschüsse oder Darlehen zum Ankauf oder Umbau einer Wohnung

Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA)

Betrag nicht veröffentlicht – bei der Förderstelle erfragen.

Was gefördert wird
Ausdrücklich: 'alle Arten von Aufstiegshilfen (Rampe, Aufzug, Treppenlift, Hebebühne etc.)', barrierefreies Wohnen, behinderungsangepasste Adaptierungen.
Voraussetzungen
Nur nach anerkanntem Arbeitsunfall (inkl. Wegunfall) oder Berufskrankheit bei AUVA-Versicherten; Unfallfolgen machen Wohnung schwer zugänglich.
Antrag
Über die AUVA (Rehabilitationsberatung der Landesstellen); Einzelfallprüfung.
Quelle
offizielle Seite · Kein Datum auf der Seite; Abruf 21.10.2026

Häufige Fragen

Nein, einen Zuschuss der Krankenkasse wie den deutschen Pflegekassen-Zuschuss gibt es in Österreich nicht. Zuständig sind die Bundesländer, das Sozialministeriumservice, bei Arbeitsunfällen die AUVA – und das Finanzamt.

Das hängt vom Bundesland ab: In Wien bis zu 75 % (max. 11.250 Euro), in Salzburg 25 % (max. 10.000 Euro), in Vorarlberg 40 % (max. 7.500 Euro), in der Steiermark 30 % der förderbaren Kosten. Dazu kommen Bundesmittel und die Steuer.

Oft ja, aber nie über die tatsächlichen Kosten hinaus. Die Stellen ziehen Zuschüsse anderer Stellen meist ab; manche Landesförderungen schließen sich gegenseitig aus. Fragen Sie bei der ersten Stelle nach, in welcher Reihenfolge Sie einreichen sollen.

Für viele Förderungen ja, oder einen Pflegegeldbescheid (oft ab Stufe 3). Ausnahmen: Wien fördert altersgerechten Umbau ab 60 Jahren, Salzburg auch bei Bezug einer Pension.

Gefördert wird meist, was ein befugtes Unternehmen einbaut und verrechnet. Ein gebrauchter Lift vom Fachbetrieb kann daher förderfähig sein, ein Privatkauf meist nicht.

Ja, in mehreren Bundesländern (z. B. Wien, Salzburg, Tirol, Steiermark) mit Zustimmung der Vermieterin bzw. des Vermieters.