NÖ Wohnbauförderung Eigenheimsanierung – Maßnahmen für Menschen mit Behinderung
Amt der NÖ Landesregierung – Wohnungsförderung (F2)
Nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss 4 % der förderbaren Sanierungskosten jährlich über 10 Jahre (auf ein Darlehen mit mind. 10 Jahren Laufzeit). Anerkennbare Kosten max. 600 Euro/m² Wohnnutzfläche, max. 130 m² je Wohneinheit. Bei Minderung der Erwerbsfähigkeit ≥55 % oder Pflegegeld ab Stufe II: '100 % der förderbaren Sanierungskosten' (statt Punktesystem, keine Summierung mit Basis-/Ergänzungspunkten).
- Was gefördert wird
- 'Behindertengerechte Maßnahmen für besondere Wohnbedürfnisse' und 'Barrierefreiheit (Paket von MUSS-Kriterien)' sind förderbare Maßnahmen (Transparenzportal); Treppenlift in den zugänglichen Unterlagen nicht wörtlich genannt.
- Voraussetzungen
- Natürliche Personen (Eigentümer, Mieter, Nutzungsberechtigte mit Zustimmung); Gebäude bis 500 m² Nutzfläche; Hauptwohnsitz auf Förderungsdauer; Nachweis MdE ≥55 % (§ 35 EStG) bzw. Pflegegeld ab Stufe II; bei behindertengerechten Maßnahmen gilt die 20-Jahre-Baubewilligungsfrist nicht (Benützungsbewilligung muss vorliegen); keine Einkommensgrenze in der Broschüre genannt.
- Antrag
- Laut Transparenzportal: Beginn erst nach Einreichung des Antrages; laut Broschüre 2026: Antrag spätestens 1 Jahr nach Baubeginn (vorzugsweise per E-Mail). Beilagen: Antragsformular, Gemeindebestätigung, ggf. Gebäudedatenblatt, Nachweis Art/Ausmaß der Behinderung + ärztliche Bestätigung der Notwendigkeit. Endabrechnung binnen 5 Jahren ab Bewilligung. Wohnbau-Hotline 02742/22133.
- Quelle
- offizielle Seite · Broschüre 9. Auflage Jänner 2026 (Datei vom 05.03.2026); Transparenzportal https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1014679.html; Abruf 21.10.2026