Wohnraumadaptierung bei erhöhtem Pflegebedarf in Häusern bis zu 3 Wohnungen
Amt der Oö. Landesregierung – Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung
Wahlweise: (a) Zuschuss zu einem Darlehen von 25 % der förderbaren Kosten, halbjährlich in den ersten 15 Jahren, oder (b) einmaliger Bauzuschuss 15 % der förderbaren Kosten. Förderbare Kosten max. 15.000 Euro je Wohneinheit (Bauzuschuss damit max. 2.250 Euro). Wahl endgültig.
- Was gefördert wird
- Baukosten im Innenbereich, die aufgrund von Behinderung oder Krankheit erforderlich sind; Treppenlift im Musterbeispiel des Antragsformulars (Anhang 2) genannt, in der Broschüre nicht ausdrücklich.
- Voraussetzungen
- Pflegebedarf ab Pflegestufe 1 (Bescheid) bei einer im Haushalt lebenden Person; Antragsteller volljährig und grundbücherlicher Eigentümer; Hauptwohnsitz; Haushaltseinkommen (Vorjahr): 1 Person 50.000 Euro, 2 Personen 85.000 Euro, +7.500 Euro je weiterer Person ohne Einkommen (+8.500 Euro bei erhöhter Familienbeihilfe); Überschreitung um bis 10/20/30 % kürzt Förderung um 25/50/75 %; Pflegegeld zählt nicht als Einkommen; Ausführung durch befugte Unternehmen.
- Antrag
- Antrag NACH Abschluss der Maßnahmen mit bezahlten Rechnungen (max. 2 Jahre alt) – Formular SGD-Wo/E-50; Unterlagen: Grundbuchsauszug, Pflegestufenbescheid, Rechnungen/Zahlungsbelege, Einkommensnachweise, Meldezettel. Einreichung an wo.post@ooe.gv.at bzw. Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, Tel. (+43 732) 77 20-14143.
- Kombinierbar
- Andere öffentliche Förderungen und Versicherungsleistungen werden von den förderbaren Kosten abgezogen; Förderzuschläge nicht kombinierbar.
- Quelle
- offizielle Seite · Broschüre 9. Auflage September 2024; Formular SGD-Wo/E-50 Stand März 2024 (https://land-oberoesterreich.gv.at/Mediendateien/Formulare/Formulare%20Bauen%20und%20Wohnen/SGD_Wo_E50_Wohnraumadaptierung_Pflegebedarf.pdf); Abruf 21.10.2026