Sanierungsförderung: Bedarfsorientierte behindertengerechte Ausstattung (S.WFG 2025)
Land Salzburg – Abteilung 10, Referat Wohnbauförderung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss, begrenzt mit 25 % der tatsächlich angefallenen Kosten, max. 10.000 Euro je Maßnahme; Mindestzuschuss je Maßnahme 1.000 Euro.
- Was gefördert wird
- Ausdrücklich 'Errichtung eines Treppenliftes', barrierefreier Zugang (Rampen), Handläufe, Schwellenentfernung, Türverbreiterung und weitere bauliche Maßnahmen für barrierefreie Nutzung.
- Voraussetzungen
- Eine der Voraussetzungen: Pflegegeld ab Stufe 3; gültiger Behindertenpass; Bezug einer Pension/eines Ruhegenusses (oder Bezug innerhalb 6 Monaten). Keine Einkommensgrenze; Gebäudealter nicht maßgeblich; Hauptwohnsitz mind. 5 Jahre; befugte Unternehmen; Eigentümer, Mieter oder Nutzungsberechtigte (bei Maßnahmen in der Wohnung).
- Antrag
- Online-Registrierung im ZEUS-Portal VOR Auftragsvergabe (sonst keine Förderung); Antragstellung über Online-Assistent innerhalb 18 Monaten ab Registrierung nach Fertigstellung; Auszahlung nach Förderzusicherung und vorhandenen Mitteln. Registrierung kann aus Budgetgründen geschlossen werden.
- Kombinierbar
- Getrennt kombinierbar mit 'alten- und behindertengerechter Ausstattung des Sanitärbereichs' (max. 4.500 Euro) und Personenlift-Förderung; Förderungen anderer Stellen laut Unterstützungsstelle bei deren Bemessung berücksichtigt.
- Quelle
- offizielle Seite · Folder 'Alters- und behindertengerechte Sanierung' Stand Juni 2025 (https://www.salzburg.gv.at/fileadmin/Dateien/Bauen-Wohnen/Publikationen/Folder-altersgerecht-barrierefrei.pdf); Abruf 21.10.2026