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treppenlift-kosten.at

Förderung für einen Treppenlift in Vorarlberg

Vorarlberg nennt den Treppenlift in der Wohnhaussanierungsrichtlinie ausdrücklich: Für die behindertengerechte Adaptierung gibt es wahlweise einen Einmalzuschuss von 40 % (höchstens 7.500 Euro) oder einen Kredit über 80 % der Kosten (höchstens 30.000 Euro) – unabhängig von anderen öffentlichen Förderungen.

Es gelten Einkommensgrenzen (monatlich netto: 1 Person 4.000 Euro, 2 Personen 7.000 Euro, ab 3 Personen 8.250 Euro); je angefangene 50 Euro darüber sinkt die Förderung um 5 %. Pflegegeld zählt nicht zum Einkommen. Die aktuelle Richtlinie gilt für Anträge bis 31.12.2026 – für spätere Anträge die neue Richtlinie prüfen. Kostenlose Beratung zur barrierefreien Adaptierung bietet das IfS in Hohenems.

Förderprogramme in Vorarlberg

Betrag laut offizieller QuelleTreppenlift ausdrücklich genannt

Wohnhaussanierung – Behindertengerechte Adaptierung von Wohngebäuden und Wohnungen (§ 18 Wohnhaussanierungsrichtlinie Juli 2025/2026)

Amt der Vorarlberger Landesregierung – Abteilung Wohnbauförderung (IIId)

Kredit in Höhe von 80 % der Kosten, max. 30.000,00 Euro; ODER nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss 40 % der Kosten, max. 7.500,00 Euro (Auszahlung nach Prüfung der Endabrechnung).

Was gefördert wird
Anlassbezogene bauliche behindertengerechte Adaptierung, 'insbesondere ein barrierefreier Umbau der Sanitärräume und der Einbau von Treppenliften'; nur Baukosten, keine Behelfe wie Badewannenhublifte.
Voraussetzungen
Nachweis: Pflegegeld ab Stufe 3 ODER SMS-Bescheid begünstigt behinderte Person ODER Arztbrief mit Diagnosen; Einkommensgrenzen (monatlich netto Haushalt): 1 Person 4.000 Euro, 2 Personen 7.000 Euro, ab 3 Personen 8.250 Euro – je begonnene 50 Euro Überschreitung −5 % Förderung; Pflegegeld zählt nicht als Einkommen; Staatsbürgerschaft/Gleichstellung; Eigentümer oder Mieter (Mieter nur Einmalzuschuss ohne Zustimmung zur Verbücherung).
Antrag
Antrag bei der Abteilung Wohnbauförderung (Landhaus, 6900/6901 Bregenz, T +43 5574 511 8080, wohnen@vorarlberg.at); maßgeblich ist die Richtlinie zum Zeitpunkt des Antragseingangs (gilt für Anträge 01.07.2025–31.12.2026); Beratung und Unterstützung beim Antrag durch IfS Menschengerechtes Bauen, Hohenems, Tel. 05 1755 537.
Kombinierbar
Ausdrücklich 'unabhängig von anderen öffentlichen Förderungen'.
Quelle
offizielle Seite · Richtlinie beschlossen 01.07.2025, gültig für Anträge 01.07.2025–31.12.2026 (https://vorarlberg.at/documents/302033/26773169/Wohnhaussanierungsrichtlinie%20Juli%202025_2026.pdf/4c0bb848-e7e4-92da-af66-1c615135a516); Abruf 21.10.2026
Angaben unvollständigTreppenlift nicht ausdrücklich genannt

Integrationshilfe – Zuschüsse zu Mobilitätshilfen im Wohnbereich / Beratung behindertengerechter Wohnraum

Land Vorarlberg (Chancengesetz / Integrationshilfeverordnung)

Betrag nicht veröffentlicht – bei der Förderstelle erfragen.

Was gefördert wird
Laut Integrationshilfeverordnung u. a. 'Zuschüsse zu Hilfsmitteln, insbesondere ... Zu Mobilitätshilfen im Wohnbereich' sowie Beratung zur 'Schaffung von behindertengerechtem Wohnraum'; Treppenlift nicht wörtlich genannt.
Voraussetzungen
Menschen mit Behinderung nach Vbg. Chancengesetz; Einzelfallprüfung.
Antrag
Bei der Förderstelle erfragen.
Quelle
offizielle Seite · RIS Fassung 21.10.2026; Abruf 21.10.2026

Zusätzlich: Bund und Steuer

  • Unterstützungsfonds des Sozialministeriumservice: bis 6.000 Euro, ab 50 % Grad der Behinderung, einkommensabhängig, Antrag vor dem Kauf.
  • Steuer: ab 25 % Grad der Behinderung oder bei Pflegegeldbezug als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt absetzbar – für die Restkosten nach Förderung.
  • Nach Arbeitsunfall: AUVA – Treppenlifte sind ausdrücklich genannt.

Bundesprogramme im Detail

Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten

  • Kostenvoranschlag bzw. Rechnung eines befugten Unternehmens (Schienenlänge ausweisen lassen)
  • Behindertenpass oder Pflegegeldbescheid
  • Meldezettel
  • Grundbuchauszug bzw. Zustimmung der Vermieterin/des Vermieters
  • bei Einkommensgrenzen: Einkommensnachweise

Häufige Fragen

Einen Einmalzuschuss von 40 % der Kosten, höchstens 7.500 Euro, oder alternativ einen Kredit über 80 %, höchstens 30.000 Euro.

Pflegegeld ab Stufe 3, einen Bescheid als begünstigte behinderte Person oder einen Arztbrief mit Diagnosen.

Laut Richtlinie gilt sie unabhängig von anderen öffentlichen Förderungen.

Bei der Abteilung Wohnbauförderung im Landhaus Bregenz (T +43 5574 511 8080, wohnen@vorarlberg.at).