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treppenlift-kosten.at

Förderung für einen Treppenlift im Burgenland

Im Burgenland ist belegt: Nach der Burgenländischen Chancengleichheitsverordnung gibt es einen Zuschuss zur behindertengerechten Ausstattung von Eigenheimen und Wohnungen – zusammen mit einigen anderen Leistungen höchstens 6.000 Euro pro Jahr, abzüglich eines einkommensabhängigen Kostenbeitrags. Außerdem sieht das Wohnbauförderungsgesetz eigene Darlehen für Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit vor.

Die Website des Landes war bei unserer Recherche (21.10.2026) nicht erreichbar, daher konnten die aktuellen Wohnbau-Richtlinien nicht geprüft werden. Fragen Sie beim Amt der Burgenländischen Landesregierung in Eisenstadt nach – und stellen Sie Anträge im Zweifel vor der Auftragsvergabe.

Förderprogramme im Burgenland

Betrag laut offizieller QuelleTreppenlift nicht ausdrücklich genannt

Soziale Rehabilitation: Zuschuss zur behindertengerechten Ausstattung von Eigenheimen und Wohnungen (§ 4 Abs. 1 Z 4 Bgld. Chancengleichheitsverordnung)

Amt der Burgenländischen Landesregierung (Burgenländisches Chancengleichheitsgesetz)

Für Leistungen nach § 4 Abs. 1 Z 1, 2 und 4 (Kommunikationshilfsmittel, Blindenschulungen, Wohnungsausstattung) jährlich kumulativ max. 6.000 Euro; Zuschuss = notwendige Kosten/Restkosten abzüglich eines einkommensabhängigen Kostenbeitrags (Differenz Familiennettoeinkommen zu Höchstsätzen nach § 13 Abs. 2 Bgld. SUG).

Was gefördert wird
'Zuschuss zur behindertengerechten Ausstattung von Eigenheimen und Wohnungen, die als Hauptwohnsitz dienen'; Treppenlift nicht wörtlich genannt.
Voraussetzungen
Mensch mit Behinderung nach Bgld. ChG; Eigenheim/Wohnung als Hauptwohnsitz; einkommensabhängiger Kostenbeitrag.
Antrag
Antrag beim Land Burgenland mit Aufstellung der geplanten behinderungsbedingten Maßnahmen und Kosten sowie Hauptwohnsitznachweis (Amt der Bgld. Landesregierung, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt).
Quelle
offizielle Seite · RIS Fassung 21.10.2026 (VO in Kraft ab 01.10.2024); Abruf 21.10.2026
Angaben unvollständigTreppenlift nicht ausdrücklich genannt

Wohnbauförderung Sanierung – Darlehen für Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit (Bgld. WFG 2018)

Amt der Burgenländischen Landesregierung – Wohnbauförderung

Betrag nicht veröffentlicht – bei der Förderstelle erfragen.

Was gefördert wird
Das Bgld. WFG 2018 nennt 'Darlehen für Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit' (ausgenommen von der Begrenzung auf zwei laufende Darlehen); konkrete Maßnahmen/Treppenlift nicht verifizierbar.
Voraussetzungen
k. A. (Richtlinien auf burgenland.at nicht erreichbar).
Antrag
Bei der Förderstelle erfragen.
Quelle
offizielle Seite · RIS Fassung 21.10.2026; Abruf 21.10.2026

Zusätzlich: Bund und Steuer

  • Unterstützungsfonds des Sozialministeriumservice: bis 6.000 Euro, ab 50 % Grad der Behinderung, einkommensabhängig, Antrag vor dem Kauf.
  • Steuer: ab 25 % Grad der Behinderung oder bei Pflegegeldbezug als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt absetzbar – für die Restkosten nach Förderung.
  • Nach Arbeitsunfall: AUVA – Treppenlifte sind ausdrücklich genannt.

Bundesprogramme im Detail

Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten

  • Kostenvoranschlag bzw. Rechnung eines befugten Unternehmens (Schienenlänge ausweisen lassen)
  • Behindertenpass oder Pflegegeldbescheid
  • Meldezettel
  • Grundbuchauszug bzw. Zustimmung der Vermieterin/des Vermieters
  • bei Einkommensgrenzen: Einkommensnachweise

Häufige Fragen

Ja: einen Zuschuss zur behindertengerechten Ausstattung nach der Chancengleichheitsverordnung (bis 6.000 Euro jährlich, einkommensabhängig) und Wohnbaudarlehen für Barrierefreiheit. Dazu Bund und Steuer.

Beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt.

In der Verordnung nicht wörtlich – gefördert wird die behindertengerechte Ausstattung des Hauptwohnsitzes. Lassen Sie sich die Förderfähigkeit vorab bestätigen.